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   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1992 - 18 A 130/89   

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https://dejure.org/1992,4730
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1992 - 18 A 130/89 (https://dejure.org/1992,4730)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.12.1992 - 18 A 130/89 (https://dejure.org/1992,4730)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - 18 A 130/89 (https://dejure.org/1992,4730)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befangenheit eines Richters; Besorgnis der Befangenheit ; Beteiligter; Dauer des Berufungsverfahrens

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2259
  • NVwZ 1993, 1000 (Ls.)
  • DÖV 1994, 84
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Dresden, 19.10.2020 - 4 W 759/20

    Lange Verfahrensdauer als Ablehnungsgrund?

    Ein solcher Vorwurf könnte die Besorgnis der Befangenheit allenfalls dann begründen, wenn sich dadurch der betroffenen Partei der Eindruck einer willkürlichen oder auf Voreingenommenheit beruhenden Verfahrensgestaltung aufdrängen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.04.2006 - 3 B 04.2773 - Juris Rdn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.12.1992 - 18 A 130/89 - Juris Rdn. 5).
  • OLG Braunschweig, 31.08.2020 - 9 W 21/20

    Anschein einer willkürlichen Gerichtsentscheidung; Behauptete Erinnerungslücken

    Da die Pflicht des Richters zu unvoreingenommener neutraler Amtsführung die Verfahrensgestaltung umfasst, können Verstöße gegen Verfahrensvorschriften im Einzelfall aber - und nur dann - die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen (vgl. Stein-Jonas/Bork, ZPO, 23. Aufl., § 42 Rn. 14), wenn es sich um Verstöße von Gewicht handelt (vgl. OVG Münster NJW 1993, 2259; OLG Braunschweig, Beschl. v. 16.8.2011 - 1 W 33/11; v. 5.9.2011 - 1 W 15/11; v. 19.2.2019 - 1 W 4/19).

    Denn die Richterablehnung - anders als ein Rechtsmittel in der Sache - kann nicht auf den Verstoß als solchen, sondern nur darauf gestützt werden, dass aufgrund besonderer Umstände das Vorgehen des Richters den Anschein der Willkür erweckt und sich dadurch bei der betroffenen Partei bei vernünftiger Betrachtung der Eindruck einer auf Voreingenommenheit beruhenden Verfahrensgestaltung aufdrängt (vgl. OVG Münster NJW 1993, 2259).

  • OVG Sachsen, 23.02.2021 - 3 B 26/21

    Normenkontrollverfahren; vorläufiger Rechtsschutz; Befangenheit wegen

    10 Denn eine Verfahrensverzögerung kann für sich genommen - auch wenn sie von Beteiligten, gegebenenfalls zu Recht, als schwer zumutbar empfunden wird - nur im Ausnahmefall die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn besondere Umstände vorliegen, nach denen sich das richterliche Vorgehen als derart weit vom geübten Verfahren entfernt erweist, dass es den Anschein der Willkür erweckt und sich dem dadurch betroffenen Beteiligten der Eindruck einer sachwidrigen, auf persönlicher Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (OLG Köln, Beschl. v. 23. Juni 2017 - II-27 WF 95/17 -, juris Rn. 14; OVG NRW, Beschl. v. 16. Dezember 1992 - 18 A 130/89 -, juris Rn. 6), etwa bei grober Verletzung von Verfahrensgrundrechten, schwerwiegender Vernachlässigung verfassungsrechtlich geschützter Grundwerte oder einem Vorgehen, das jeglicher sachlicher Rechtfertigung entbehrt (OLG Hamm, Beschl. v. 4. Januar 2011 - 1 W 86/10 -, juris Rn. 22; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3. März 1998 - 11 W 9/98 -, juris Rn. 6).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - L 1 SF 220/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung wegen Befangenheit - Richter - Dauer

    Es ist vielmehr Sache des Gerichts, nach seinem Ermessen darüber zu befinden, in welcher Weise das Verfahren in dem Zeitraum von der Klageerhebung bis zur Entscheidung zu fördern ist (vgl. OVG Münster, NJW 1993, 2259).
  • VGH Hessen, 25.07.2001 - 12 UZ 2017/01

    Keine Berufungszulassung wegen überlanger Verfahrensdauer

    Obwohl das Problem überlanger Dauer von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren allgemein und auch dem Gesetzgeber bekannt ist und es deshalb immer wieder zu Streitigkeiten um die Reihenfolge der Bearbeitung kommt (vgl. dazu etwa BVerfG - Kammer -, 06.02.1995 - 1 BvR 54/94 - betreffend PKH-Verfahren OVG Münster, 03.12.1997 - 24 E 921/97 -, NVwZ-RR 1998, 340 = JZ 1998, 947; betreffend Befangenheit eines Richters OVG Münster, 16.12.1992 - 18 A 130/89 -, NJW 1993, 2259; betreffend Rückstellung der Terminierung OVG Saarlouis, 13.10.1997 - 2 Y 4/97 -), hat der Gesetzgeber bisher keine Veranlassung gesehen, über die oben erwähnten Einzelfallbestimmungen hinaus entweder verfahrensrechtliche oder materiell-rechtliche Konsequenzen an das Überschreiten einer bestimmten Verfahrensdauer zu knüpfen.
  • OVG Thüringen, 16.07.2019 - 3 KO 35/15

    (Keine) Besorgnis der Befangenheit wegen Verfahrensverzögerungen

    Zwar können unter besonderen Umständen auch Verfahrensfehler oder der Vorwurf der Verfahrensverzögerung die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, aber nur, wenn sich dadurch der betroffenen Partei der Eindruck einer willkürlichen oder auf Voreingenommenheit beruhenden Verfahrensgestaltung aufdrängt (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.04.2006 - 3 B 04.2773 - Juris Rdn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.12.1992 - 18 A 130/89 - Juris Rdn. 5).
  • LSG Bayern, 22.05.2000 - L 5 AR 77/00

    Richterablehnungsgesuch wegen dem Besorgnis der Befangenheit (Ablehnungsgrund der

    Eine Verfahrensverzögerung ist als Ablehnungsgrund nur denkbar, wenn insbesondere Umstände vorliegen, nach denen das Vorgehen des Richters den Anschein der Willkür erweckt und sich der dadurch betroffenen Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 192, 193 m.w.N.; OVG Münster, NJW 1993, 2259; OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 46; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 42 Rdnr.24; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 53. Auflage, § 42 Rdnr.52, Stichwort "Untätigkeit").
  • BayObLG, 09.02.1998 - 1Z BR 10/98

    Befangenheit aufgrund verzögerlicher Verfahrensführung

    Denn die Richterablehnung kann nicht auf den Verstoß als solchen, sondern nur darauf gestützt werden, daß sich der betroffenen Partei der Eindruck einer, auf Voreingenommenheit beruhenden Verfahrensgestaltung aufdrängt (vgl. OVG Münster NJW 1993, 2259 ; Zöller/Vollkommer § 42 Rn. 24).
  • LSG Bayern, 29.04.2002 - L 5 AR 28/02
    Es ist vielmehr Sache des Gerichts, nach seinem Ermessen darüber zu befinden, in welcher Weise das Verfahren in dem Zeitraum von der Klageerhebung bis zur Entscheidung zu fördern ist (vgl. OVG Münster, NJW 1993, 2259).
  • BVerwG, 21.01.2002 - 4 PKH 6.01

    Anforderungen an die Ablehnung eines Richters wegen Misstrauens gegen seine

    Der Senat geht zu Gunsten des Antragstellers davon aus, dass eine - hier beklagte - Verfahrensverzögerung als Ablehnungsgrund geeignet ist, wenn Umstände vorliegen, nach denen das Vorgehen des Richters den Anschein der Willkür erweckt und sich der dadurch betroffenen Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängen darf (OVG Münster, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 18 A 130/98 - NJW 1993, 2259).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 13 B 1/06
  • LSG Bayern, 21.01.2002 - L 5 AR 187/01
  • OLG Düsseldorf, 28.07.1998 - 4 WF 101/98
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